Benutzungsordnung

 

Gemeindebücherei Forstinning

Benutzungsordnung

Die Gemeindebücherei Forstinning ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Gemeinde und der Pfarrei Forstinning, die jedermann zur Verfügung steht. Sie dient der allgemeinen Bildung und der Unterhaltung.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 

 

1. Anmeldung

Für die Benutzung der Gemeindebücherei ist eine Anmeldung erforderlich. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Die Bücherei ist berechtigt vor Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis des Benutzers zu nehmen. Der Benutzer stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten ausschließlich zu Büchereizwecken zu.

Die Bücherei verpflichtet sich die bestehenden Datenschutzregeln einzuhalten. 

Bei der Anmeldung erhält der Benutzer einen persönlichen Leserausweis, der ihm die Ausleihe von Medien ermöglicht. Der Leserausweis ist bei Entleihungen und Rückgaben vorzuzeigen.

Der Leserausweis ist nicht übertragbar. Das Weiterverleihen von Medien an Dritte ist untersagt. Der Verlust des Leserausweises ist der Gemeindebücherei unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 2,00 € berechnet.

Der Benutzer erkennt mit Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.

 

2. Gebühren

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,

Schüler und Schülerinnen bei Vorlage eines Schülerausweises sowie                       

Inhaber einer Ehrenamtskarte                                                                                      kostenfrei

Jahresgebühr für Leser ab 18 Jahre                                                                              5,00 €

 

3. Ausleihe 

Die Entleihung von Medien an Kinder ist auf den Kinder- und Jugendbereich beschränkt.

Bei DVDs erfolgt die Ausleihe unter Beachtung der Altersfreigabe (FSK).

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Sobald das Medium zurückgegeben wird, wird der Benutzer informiert. Vorbestellte Medien werden vorgehalten.

 

4. Leihfrist/Verlängerung 

Die Ausleihzeit beträgt vier Wochen. Für Tonträger, Zeitschriften und Spiele beträgt sie zwei Wochen. Die Ausleihe kann einmal um den jeweils gleichen Zeitraum verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Die Leihfrist für DVDs beträgt eine Woche, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Für saisonale Medien z.B. Weihnachtsliteratur ist die Leihfrist auf zwei Wochen beschränkt.

 

5. Säumnisgebühr

Bei Überschreiten der Ausleihfrist um mehr als 2 Tage (Kulanzfrist) wird eine Gebühr von 0,10 € pro Tag und Medium erhoben. 

Für schriftliche Mahnungen werden zusätzlich folgende Gebühren berechnet:

Erinnerung                                                                             1,00 €

1. Mahnung                                                                           2,00 €

2. Mahnung                                                                           3,00 €

3. Mahnung                                                                           5,00 €

Nach der dritten Mahnung wird der Vorgang zur weiteren Veranlassung an die Gemeinde weitergeleitet.

 

6. Haftung und Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden sind der Bücherei zu melden. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien haftet der Benutzer bis zum Wiederbeschaffungswert. Reparaturen sollten nicht durch den Benutzer selbst vorge-nommen werden.

Die Bücherei übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten durch möglicherweise defekte Medien.

 

7. Verhalten in den Büchereiräumen

Rauchen, Essen und Trinken sowie die Mitnahme von Tieren ist untersagt.

Die Bücherei übernimmt für in den Räumlichkeiten der Gemeindebücherei Forstinning verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände keine Haftung.

Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

8. Sonstiges

Benutzer, die gegen diese allgemeine Benutzungsordnung wiederholt oder schwerwiegend verstoßen, können für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das Leserkonto gesperrt.

 

9. Genehmigung und Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Büchereikuratoriums erlassen und tritt am 01.03.2023 in Kraft.

 

 

           


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