Papierkram

AUSLEIHEN - SO FUNKTIONIERT´S

1) Ausleihe

 Um in der Gemeindebibliothek Grafenrheinfeld etwas entleihen zu können, müsst ihr über einen gültigen Leserausweis verfügen. Dieser Ausweis wird euch kostenfrei gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises (zum Abgleich der Adressdaten) und nach Leistung eurer Unterschrift ausgestellt. Mit eurer Unterschrift erkennt ihr die Benutzungsordnung an.

Auch Kinder ab 6 Jahren können sich einen eigenen Leserausweis ausstellen lassen, benötigen hierfür allerdings die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Die Ausstellung eines Leserausweises ist kostenlos und unabhängig von eurem Wohnort!  Füllt dazu einfach unseren Anmeldebogen aus, unterschreibt ihn und bringt ihn bei uns vorbei. Bitte Personalausweis mitbringen!

Auch erheben wir keinerlei Ausleihgebühren, solange ihr alles rechtzeitig zurückbringt, entstehen euch also keine Kosten! Nur wer unser Angebot an eMedien nutzen möchte, zahlt 12€ Jahresgebühr und hat dann für 365 Tage freien Zugang zu unserem Verbundkatalog "emu - eMedien Unterfranken".

 

2) Verlängerung

 Falls ihr ein Medium nach Ablauf der Leihfrist noch für längere Zeit benötigt, besteht die Möglichkeit, dieses Medium um eine weitere Leihfrist zu verlängern, sofern das Medium nicht durch einen anderen Leser vorbestellt, d.h. reserviert wurde. Die Verlängerung eurer entliehenen Medien könnt ihr selbst über unseren Online-Katalog WebOPAC durchführen oder ihr stellt einen Verlängerungsantrag per Telefon, per WhatsApp oder Mail. In den drei letzten Fällen erhaltet ihr von uns eine Antwort, ob eine Verlängerung möglich ist und wann die neue Ausleihfrist endet.

 Für die Medienverlängerung berechnen wir keinerlei Gebühren! 

 Ein besonderer Service der Gemeindebibliothek besteht darin, dass wir alle entliehenen Medien, die innerhalb der gesetzlichen Schulferien in Bayern fällig werden, automatisch für euch weiterverlängern. So müsst ihr euch im Urlaub keine Gedanken um Rückgabefristen machen und kommt entspannt aus den Ferien. Die Ausleihfrist für diese Medien endet dann, sofern sie nicht zuvor abgegeben werden, grundsätzlich am ersten Öffnungstag nach den Ferien.

 

3) Reservierung / Vorbestellung

 Falls ihr Interesse an einem momentan entliehenen Medium habt, könnt ihr dieses über unseren Online-Katalog WebOPAC, per Mail, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich bei uns reservieren lassen. Wir benachrichtigen euch dann, sobald das Medium abgegeben wurde telefonisch oder per Mail und legen die Bestellung für euch eine Woche zur Abholung zurück.

 Die Reservierung kostet pro Medium 0,50 €. Diese Gebühr wird bei Abholung fällig.

 

4) Fernleihe

 Falls ihr Fachliteratur benötigt, die nicht in unserem Bestand ist, bestellen wir euch diese gerne über die Fernleihe in einer wissenschaftlichen Bibliothek. Für die Recherche und die Bestellung wendet euch bitte direkt an unser Personal. Pro bestelltem Medium werden 2,-€ Fernleihgebühren erhoben.

 Außerdem habt ihr in der Gemeindebibliothek Grafenrheinfeld die Möglichkeit, über die FINDUTHEK, einen Zusammenschluss unterfränkischer Bibliotheken, im Rahmen der Fernleihe auf insgesamt über 130.000 weitere Medien zugreifen zu können und zwar sowohl auf Fachliteratur als auch auf Unterhaltungsmedien!

 

5) Säumnis- und Mahngebühren

 Falls ihr ein Medium nicht fristgerecht abgebt, erheben wir nach Ablauf der Kulanzzeit (2 Öffnungstage) pro Medium 1,00 € Säumnisgebühren.

 Mit dem Ablauf einer Woche nach Ende der Leihfrist ergeht eine Mahnung, für die zusätzlich 1,00 € Gebühren berechnet werden. Die Säumnisgebühren von 1,00 € pro Medium laufen auch nach der ersten Mahnstufe weiter wöchentlich an, sodass auch weiterhin Kosten entstehen, wenn ihr die Medien nicht sofort abgebt! Auch kostet der zweite und dritte Mahnbrief (falls nötig) erneut jeweils 1,00 € Mahngebühr zusätzlich zu den bereits entstandenen Gebühren! Verlängert bitte deshalb auch für den Fall, dass ihr schon eine Mahnung erhalten habt, trotzdem unbedingt die entliehenen Medien, um so weitere Kosten einzusparen!

 Eine Woche nach der dritten Mahnstufe wird zusätzlich zu den entstanden Mahn- und Säumnisgebühren der Ersatz der Medien bzw. des Medienwertes zzgl einer Einarbeitungsgebühr in Höhe von 1,50€ pro Medium eingefordert!

Bitte sprecht uns bei Verlust oder Beschädigung von Medien unbedingt an und wartet nicht, bis die Säumnis- und Mahngebühren ansteigen und es richtig teuer wird. Wir wickeln einen Medienersatz jederzeit gerne, unkompliziert und professionell zusammen mit euch ab!

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